b196 Leichtkraftrad mit dem Autoführerschein

Klasse B196: 125er fahren mit dem Autoführerschein

Die Erweiterung Deines Autoführerscheins (Klasse B) auf Leichtkrafträder bis 125 cm³. Ohne separate Prüfung, nur mit Schulung bei uns.

Mindestalter
25
Jahre, seit 5 Jahren Klasse B
Theorie
4
Doppelstunden
Enthalten
Schulung ohne separate Prüfung

Was darfst du fahren?

Mit der Schlüsselzahl B196 darfst Du als Inhaber der Klasse B Leichtkrafträder der Klasse A1 fahren: Motorräder bis 125 cm³ Hubraum und 11 kW Leistung. Die Berechtigung gilt nur in Deutschland und wird in Deinen Führerschein eingetragen. Für viele in Berlin der unkomplizierteste Weg, im Sommer mit dem Roller oder der 125er flexibel durch den Wedding und ganz Mitte zu kommen.

Voraussetzungen

Du musst seit mindestens fünf Jahren im Besitz der Klasse B sein und das 25. Lebensjahr vollendet haben. Eine separate theoretische oder praktische Prüfung ist nicht nötig, es genügt die vorgeschriebene Schulung bei einer Fahrschule wie der Fahrschule Aktiv.

Ablauf

Die Schulung umfasst gesetzlich vier Doppelstunden Theorie sowie fünf Fahrstunden zu je 90 Minuten (eine im Grundbetrieb, vier im öffentlichen Verkehr). Wir planen die Termine flexibel mit Dir, sodass die Erweiterung gut neben Schule, Ausbildung oder Job passt. Geübt wird im echten Verkehr rund um die Reinickendorfer Straße.

Besonderheiten

Nach erfolgreicher Schulung tragen wir die Schlüsselzahl 196 ein, ohne dass Du noch einmal zur Prüfstelle musst. Die Schulung bieten wir wie unseren übrigen Unterricht auf Deutsch, Türkisch und Englisch an.

Voraussetzungen für Klasse B196

Andere Klassen bei Fahrschule Aktiv

b
Klasse B
Auto / PKW bis 3,5 t
be
Klasse BE
Auto mit großem Anhänger
a
Klasse A
Motorrad ohne Leistungsgrenze

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